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04.06.2021

Coronavirus: Gastronomie-Öffnung, Besuche und Maskentragpflicht

Liebe Angehörige, Besucher und Gäste

Der Bundesrat hat am 26. Mai die Massnahmen gegen das Coronavirus gelockert.

Für Sie heisst das: Seit 31. Mai ist die Gastronomie gemäss BAG-Vorschriften wieder für Sie offen. Pro Tisch sind max. vier Personen drinnen bzw. max. sechs Personen draussen erlaubt. Es gilt eine Sitzpflicht, am Platz darf die Maske abgezogen werden. Unverändert bieten wir Take-away an der Kaffee-Bar von 11.30 bis 13 Uhr sowie Anlässe und Seminare unter Einhaltung der maximalen Personenzahl an. Besuche im und ausserhalb des WBZ sind unter strikter Einhaltung der Besuchsregelung weiterhin möglich. Es gilt weiterhin die Maskentragpflicht auf dem ganzen WBZ-Gelände (innen und aussen) und an den Arbeitsplätzen.

Im ganzen WBZ gelten unverändert die vorgegebenen Verhaltens- und Hygieneregeln.

Herzlichen Dank für Ihr Verständnis.
Die Geschäftsleitung

Neues Coronavirus: So schützen wir uns. Aktuell besonders wichtig. (Quelle: Bundesamt für Gesundheit)

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