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14.04.2021
Coronavirus: Besuchsregelung, Maskentragpflicht und Gastronomie-Teilöffnung
Liebe Angehörige, Besucher und Gäste
Der Bundesrat hat am 14. April die Massnahmen gegen das Coronavirus gelockert.
Für Sie heisst das: Ab 19. April ist die Gastronomie gemässe BAG-Vorschriften wieder für Sie offen. Von 11.30 bis 13 Uhr bieten wir an der Kaffee-Bar Take-away an. Im gekennzeichneten Terrassenabschnitt darf konsumiert werden. Auch sind Anlässe und Seminare unter Einhaltung der maximalen Personenzahl wieder möglich. Besuche im und ausserhalb des WBZ sind unter strikter Einhaltung der Besuchsregelung weiterhin möglich. Es gilt weiterhin die Maskentragpflicht auf dem ganzen WBZ-Gelände (innen und aussen) und an den Arbeitsplätzen.
Im ganzen WBZ gelten unverändert die vorgegebenen Verhaltens- und Hygieneregeln.
Herzlichen Dank für Ihr Verständnis.
Die Geschäftsleitung
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