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30.10.2020
Coronavirus: Besuchsregelung, Maskentragpflicht und Gastronomie-Regeln - Therapiebad bleibt dauerhaft geschlossen
Liebe Angehörige, Besucher und Gäste
Der Bundesrat hat am 28. Oktober 2020 verstärkte Massnahmen gegen das Coronavirus beschlossen, u.a. zur Maskentragpflicht und zu den Gastronomie-Regeln.
Für Sie heisst das: Besuche im und ausserhalb des WBZ sind unter strikter Einhaltung der Besuchsregelung weiterhin möglich. Neu gilt die Maskentragpflicht auf dem ganzen WBZ-Gelände (innen und aussen) und an den Arbeitsplätzen. In der Gastronomie dürfen Essen und Getränke nur sitzend mit höchstens vier Personen an einem Tisch konsumiert werden. (siehe separate Info im Anhang). Das Therapiebad bleibt dauerhaft geschlossen.
Es gelten im ganzen WBZ weiterhin die vorgegebenen Verhaltens- und Hygieneregeln.
Die Geschäftsleitung
- Wichtige_Information_fuer_Angehoerige_Besucher_und_Gaeste_Besuchsregelung_Maskentragpflicht_und_Gastronomie_Regeln_29102020.pdf pdf Download
- Besuchsregelung_WBZ_ab_06062020.pdf pdf Download
- BAG_Plakat_So_schuetzen_wir_uns_8_20201009_hoch.pdf pdf Download
- BR_Plakat_Bund_verstaerkt_Massnahmen_gegen_das_Coronavirus_29102020.pdf pdf Download
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